Eintrag melden
Frankfurter Allgemeine Zeitung
am 20.08.2020, 11:58 Uhr
OLG Frankfurt: Besuchsrecht bei Kindern gilt auch in Corona-Zeiten
Corona ist kein Grund, das gerichtlich geregelte Besuchsrecht für ein gemeinsames Kind getrenntlebender Eltern einseitig zu verweigern. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Der Beschluss ist unanfechtbar.
www.faz.net
Eintrag und Antworten anzeigen