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Frankfurter Allgemeine Zeitung
am 20.08.2020, 11:58 Uhr

OLG Frankfurt: Besuchsrecht bei Kindern gilt auch in Corona-Zeiten



Corona ist kein Grund, das gerichtlich geregelte Besuchsrecht für ein gemeinsames Kind getrenntlebender Eltern einseitig zu verweigern. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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