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Frankfurter Allgemeine Zeitung
am 14.02.2025, 09:17 Uhr

Gemeinsamer Kinderwunsch: Klinik muss Sperma von totem Ehemann herausgeben



Nach dem Tod des Ehemanns verweigert eine Klinik die Herausgabe seines eingefrorenen Spermas. Das Landgericht Frankfurt urteilt anders, die Witwe darf es für eine künstliche Befruchtung nutzen.

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