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Frankfurter Allgemeine Zeitung
am 10.08.2018, 16:25 Uhr

Landgericht Frankfurt: Sexualstraftäter muss nicht in Sicherungsverwahrung



Das entschied das Landgericht Frankfurt am Freitag. Zwischen 1998 und 2009 hat er die Kinder seiner damaligen Lebensgefährtin mehrmals sexuell missbraucht.

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